Inhalt
Jahresbericht der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2007
Inhaltsübersicht
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
1.1.3 Jahresrechnungen und Entlastung des Vorstandes
1.1.3.1 Grundsätzliche Probleme zur Jahresrechnung und zur Entlastung des Vorstandes
1.1.3.2 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002
1.1.3.3 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2003
1.1.3.4 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2004
1.1.3.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005
1.1.3.6 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006
1.1.3.7 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2007
1.1.4 Prüfungen durch weitere Behörden
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
1.2.2 Jahresergebnis 2007
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
2.2.2 Ausgaben
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2007 ausgezahlte Zuwendungen
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
3.2.1 Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“
3.3.3 Programm „Kunst und Stadt“
3.3.4 Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“
3.3.5 Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“
3.3.6 Programm „Arbeit in Zukunft“
3.3.7 Programm „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“
3.3.8 Programm „Kunst der Vermittlung“
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe „Kunst in Not“
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
3.6 Selbständige Kulturförderfonds
3.7 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
4. Ausblick
1. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
1.1.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Schwerpunkte sind dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Dieses Ziel wird durch Projektförderung auf Initiativen des Stiftungsrates und des Vorstandes, durch Allgemeine Projektförderung auf Antrag und die Entwicklung eigener Programme zu aktuellen Themenstellungen erreicht. Außerdem unterstützt die Kulturstiftung des Bundes durch die Förderung der selbst verwalteten Kulturförderfonds Künstler und kleinere Projekte in allen Kunstsparten.
Die Kulturstiftung des Bundes wurde durch das Stiftungsgeschäft vom 23.01.2002 als Stiftung privaten Rechts errichtet. Die Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 28.02.2002.
Die Kulturstiftung des Bundes verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mit Bescheid des Finanzamtes Halle-Nord vom 26.05.2006 ist die Kulturstiftung des Bundes auf der Grundlage der Jahresrechnungen und der Jahresberichte von der Körperschaftssteuer und von der Gewerbesteuer für 2003 bis 2005 befreit.
Organe der Kulturstiftung des Bundes sind der Stiftungsrat, der Stiftungsbeirat und der Vorstand .
Der Stiftungsrat setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen. Es sind dies:
1. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, sowie je ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, Staatssekretär Georg Boomgaarden, und des Bundesministeriums der Finanzen, Staatssekretär Werner Gatzer
2. drei vom Deutschen Bundestag entsandte Vertreter; im Jahr 2007 waren das MdB Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, MdB Wolfgang Thierse Vizepräsident des Deutschen Bundestages, MdB Hans-Joachim Otto Vorsitzender des Kulturausschusses
3. zwei Vertreter der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden; im Jahr 2007 waren das Dr. Valentin Gramlich, Staatssekretär im Kultusministerium Sachsen-Anhalt, und Prof. Dr. Joachim Hoffmann-Göttig, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz
4. zwei Vertreter der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände benannt werden; im Jahr 2007 waren das Klaus Hebborn, Deutscher Städtetag, und Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund
5. dem Vorsitzenden des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder"; im Jahr 2007 war das Roland Koch, Ministerpräsident des Bundeslandes Hessen
6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der Bundesregierung berufen werden; im Jahr 2007 waren das Senta Berger, Durs Grünbein und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolf Lepenies
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist zugleich der Stiftungsratsvorsitzende. Im Wirtschaftjahr 2007 war das Staatsminister Bernd Neumann.
Der Stiftungsrat hat im Wirtschaftsjahr 2007 seine 12. Sitzung am 05.06.2007 und seine 13. Sitzung am 20.12.2007 durchgeführt. Die Mehrzahl der Entscheidungen hatte die Förderung einzelner Projekte und Programme zum Inhalt.
Weitreichende Entscheidungen waren dabei:
- die Schaffung des Fonds Deutsch-Tschechische Kulturbegegnungen und dessen Finanzierung in den Jahren 2007 bis 2009 mit insgesamt 3 Mio. EUR.
- die Finanzierung des Programms „Deutschland `09“ und dessen Finanzierung in den Jahren 2007 bis 2009 mit insgesamt 1,64 Mio. EUR.
- die Schaffung des Fonds Internationaler Theaterpartnerschaften und dessen Finanzierung in den Jahren 2007 bis 2012 mit insgesamt 5 Mio. EUR
In seiner Sitzung am 05.06.2007 hat der Stiftungsrat die Änderung der der Fördergrundsätze in der Allgemeinen Projektförderung mit Wirkung ab dem 01.August 2007 beschlossen und die
Amtszeit der Mitglieder des Fachbeirates für die Allgemeine Projektförderung Beier-de Haan und Dilly an die Amtszeit der anderen Fachbeiratsmitglieder angepasst.
In seiner Sitzung am 20.12.2007 beschloss der Stiftungsrat eine Kooperationsvereinbarung mit der Kulturstiftung der Länder. Der Vorstand informierte den Stiftungsrat über den geplanten Neubau am Standort der Franckeschen Stiftungen in Halle. Außerdem wurde der Wirtschafts- und Stellenplan 2008 beschlossen. Der Stiftungsrat beschloss ebenso die Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2004, nachdem das mit der Prüfung beauftragte Bundesverwaltungsamt am 18.10.2007 bestätigte, dass die Jahresrechnung korrekt, zutreffend und vollständig ist.
Der Beirat der Kulturstiftung des Bundes setzt sich aus Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens zusammen :
1. Dr. Christian Bode (Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD)
2. Dr. Clemens Börsig (Vorsitzender des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft um den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.)
3. Jens Cording (Präsident der Gesellschaft für Neue Musik e.V.)
4. Dr. Michael Eissenhauer (Präsident des Deutschen Museumsbundes e.V.)
5. Prof. Dr. Max Fuchs (Vorsitzender des Deutschen Kulturrates e.V.)
6. Martin Maria Krüger (Präsident des Deutschen Musikrats)
7. Prof. Dr. Jutta Limbach (Präsidentin des Goethe-Instituts / Inter Nationes)
8. Isabel Pfeiffer-Poensgen (Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder)
9. Dr. Oliver Scheytt (Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft und Kulturdezernent der Stadt Essen)
10. Johano Strasser (Präsident des P.E.N. Deutschland)
11. Frank Werneke (Stellvertretender Vorsitzender und Vorstand der Gewerkschaft ver.di e.V.)
12. Klaus Zehelein (Präsident des Deutschen Bühnenvereins)
Der Beirat der Kulturstiftung des Bundes befasste sich auf seiner Sitzung am 03.12.2007 mit der Wirkung von Projekten der Kulturstiftung des Bundes, die auf die Gesellschaft in Deutschland weit reichenden Einfluss nehmen, in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit erfuhren und innerhalb der Kulturstiftung des Bundes organisatorisch und finanziell Schwerpunkte darstellten. Der Beirat wurde über die Entscheidungen im Projekt „Netzwerk Neue Musik“ und Entscheidungen das „Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“ informiert. Über die weitere Ausgestaltung der Kooperation zwischen der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes wurde ebenso beraten, wie über den künftigen Standort der Kulturstiftung des Bundes.
Der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes besteht gleichrangig aus der Künstlerischen Direktorin, Frau Hortensia Völckers, und dem Verwaltungsdirektor, Herrn Alexander Farenholtz. Der Vorstand vertritt die Kulturstiftung des Bundes im Außenverhältnis. Inhaltlich setzt er Entscheidungen des Stiftungsrates um und erarbeitet Konzeptionen künftiger Projekte und Programme .
1.1.2 Aktuelle Entwicklungen
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien als Vorsitzender des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes und der Vorsitzende des Stiftungsrates der Kulturstiftung der Länder haben am 13.12.2006 vereinbart, in dieser Legislaturperiode von einer Fusion der Kulturstiftung des Bundes mit der Kulturstiftung der Länder abzusehen. Der Stiftungsrat hat am 20.12.2007 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder beschlossen, die gemeinsame Projekte ermöglicht. Daraus resultiert eine intensive Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erhaltung von nationalen Kulturgütern (z.B. im Programm zur Restaurierung und Konservierung von mobilem Kulturgut) oder der Kunst der Vermittlung (z.B. Projekt Kinder zum Olymp).
Die Kulturstiftung des Bundes nutzt seit ihrer Gründung Räume in den Franckeschen Stiftungen, die diese eigentlich für Ausstellungen vorsah oder die der Unterbringung von wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen dienten. Übereinstimmende Auffassung der Kulturstiftung des Bundes, des Zuwendungsgebers und der Franckeschen Stiftungen war es seit der Gründung der Kulturstiftung des Bundes, dass in absehbarer Zeit diese Zwischenlösung beendet werden soll. Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat dem Vorstand den Auftrag erteilt, einen Neubau auf dem Gelände der Franckeschen Stiftungen voranzutreiben. Als Bauherr sind die Franckeschen Stiftungen vorgesehen, wobei die Gestaltung wegen der besonderen ästhetischen Anforderungen im Kontext des baulichen Ensembles im Eingangsbereich der Franckeschen Stiftungen, der besonderen Bedeutung als Sitz einer Kultureinrichtung von internationalem Rang und den speziellen Anforderungen an die Nutzung in einem von der Kulturstiftung des Bundes initiierten Architektenwettbewerb bestimmt werden soll.
1.1.3 Jahresrechnungen und Entlastung des Vorstandes
1.1.3.1 Grundsätzliche Probleme zur Jahresrechnung und zur Entlastung des Vorstandes
Nach der Satzung der Kulturstiftung des Bundes kann der Stiftungsrat einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, die Jahresrechnung zu prüfen. Dies hat der Stiftungsrat bisher nicht getan.
Der Stiftungsrat lässt die Jahresrechnung durch das Bundesverwaltungsamt bestätigen, nachdem dieses den zuwendungsrechtlichen Verwendungsnachweis geprüft hat. Die Prüfung des zuwendungsrechtlichen Verwendungsnachweises durch das Bundesverwaltungsamt hat sich für die zurückliegenden Wirtschaftsjahre erheblich verzögert. Gegenwärtig ist ein Verzug von 2,5 Jahren festzustellen. Dadurch verzögert sich auch die Entlastung des Vorstandes.
Mit Schreiben vom 17.07.2007 an den Zuwendungsgeber und das Bundesverwaltungsamt hat die Kulturstiftung des Bundes eine Terminkette vorgeschlagen, mit der das Bundesverwaltungsamt die Prüfung der Daten des Verwendungsnachweises, die nach der Satzung für den Jahresbericht relevant sind, satzungsgemäß bewerkstelligen könnte. Die nach den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Teile des Verwendungsnachweises wären (ebenso wie die zusätzlich vom Bundesverwaltungsamt darüber hinaus angeforderten Daten) dem Gesetz entsprechend zum 30.06. vorgelegt worden.
Das Bundesverwaltungsamt hat diesen Vorschlag der Kulturstiftung des Bundes mit Schreiben vom 19.09.2007 abgelehnt. Dem Zuwendungsgeber wurde der Sachverhalt vorgetragen.
Die Verzögerungen bei der Erstellung einer geprüften Jahresrechnung sind deshalb in naher Zukunft nicht aufzulösen.
1.1.3.2 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2002
Jahresbericht und Jahresrechnung 2002 wurden am 17.03.2003 zur Prüfung an die Zuwendungsbehörde eingereicht. Auf der Grundlage des positiven Prüfvermerkes vom 07.04.2005 und der Satzungsänderung vom 20.06.2005 hat der Stiftungsrat dem Vorstand die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2002 mit Beschluss vom 20.12.2005 erteilt.
1.1.3.3 Erteilung der Entlastung des Vorstandes der Kulturstiftung des Bundes für das Wirtschaftsjahr 2003
Jahresbericht und Jahresrechnung 2003 wurden am 29.06.2004 zur Prüfung an die Zuwendungsbehörde eingereicht. Auf der Grundlage des positiven Prüfvermerkes vom 09.05.2006 und der Satzungsänderung vom 20.06.2005 hat der Stiftungsrat dem Vorstand die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2003 mit Beschluss vom 18.12.2006 erteilt.
1.1.3.4 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2004
Jahresbericht und Jahresrechnung 2004 wurden am 30.06.2005 zur Prüfung an die Zuwendungsbehörde eingereicht. Auf der Grundlage des positiven Prüfvermerkes vom 18.10.2007 und der Satzungsänderung vom 20.06.2005 hat der Stiftungsrat dem Vorstand die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2004 mit Beschluss vom 20.12.2007 erteilt.
1.1.3.5 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 wurde wie die vorausgegangenen Jahresrechnungen in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wurde das Exemplar am 28.06.2006 fristgerecht zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes übergeben.
Die Bearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt dauert an.
1.1.3.6 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 wurde wie die vorausgegangen Jahresrechnungen in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wurde das Exemplar am 12.06.2007 zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes übergeben.
Die Bearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt dauert an.
1.1.3.7 Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2007
Die Jahresrechnung für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde wie die vorausgegangen Jahresrechnungen in den vier Varianten für das Finanzamt, die Stiftungsaufsicht sowie die Zuwendungsgeberin und den Stiftungsrat gefertigt. Dem Zuwendungsgeber wird das Exemplar zur Prüfung unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten und zur Abgabe einer Empfehlung zur Entlastung des Vorstandes hiermit übergeben.
1.1.4 Prüfungen durch weitere Behörden
Im Wirtschaftsjahr 2007 wurden keine weiteren Prüfungen durch Sozialversicherungsträger oder Finanzämter durchgeführt.
Eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Januar bis April 2007 führte bisher nicht zu einem Endbericht.
1.2 Wirtschaftliche Verhältnisse
1.2.1 Einführung
Dem Wunsch des Zuwendungsgebers entsprechend, werden alle Angaben zu Einnahmen, Ausgaben und Beständen auf die Finanzkonten bezogen, die direkt der Verwaltung der Kulturstiftung des Bundes unterstehen. Falls erforderlich sind Geldbeträge oder – bewegungen auf Finanzkonten bei der Bundeskasse und bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge gesondert aufgeführt.
Das Wirtschaftsjahr 2007 der Kulturstiftung des Bundes begann am 01.01.2007 und endete am 31.12.2007 .
Die Kulturstiftung des Bundes ist eine Stiftung, die sich nahezu vollständig auf der Basis von Zuwendungen der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Die Zuwendungen sind im Bundeshaushalt im Titel 0405 685 17 -187 veranschlagt.
1.2.2 Jahresergebnis 2007
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kulturstiftung des Bundes waren 2007 stabil.
Am Jahresende befanden sich auf Konten des Zuwendungsgebers noch 12,117 Millionen EUR nicht abgerufene Mittel. Zusätzlich standen auf Konten der Bundesverwaltung 45,2 Tausend EUR für Zwecke der Kulturstiftung des Bundes zur Verfügung.
Auf Kassen und Konten der Kulturstiftung des Bundes befanden sich weitere 2,304 Millionen EUR.
Die nicht abgerufenen Mittel auf den Selbstbewirtschaftungskonten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 20 von Hundert verringert. Es ist zu erwarten, dass die übertragenen Beträge sich in den Folgejahren weiter verringern.
2. Erfüllung des Stiftungszweckes
2.1 Vermögenslage
Das Grundstockvermögen betrug am Jahresende 278 Tausend EUR. Unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung seit Bestehen der Stiftung sollte es 275 Tausend EUR betragen, um den Forderungen des Stiftungsgesetzes, wonach es in seinem Wert zu erhalten ist, zu entsprechen . Die Berechnung der nach dem Stiftungsgesetz notwendigen Kapitalentwicklung ist in Anlage 5.1 dargestellt.
Im Wirtschaftsjahr 2007 konnte die Zuführung in Höhe von 1,17 vom Hundert den erforderlichen Inflationsausgleich von 2,2 von Hundert nicht erreichen. Dies lag vor allem an den Wertverlusten des Depots.
In der Betrachtung seit Gründung der Stiftung konnten dem Stiftungskapital jedoch die erforderlichen Beträge zum Ausgleich der Inflationsverluste zugeführt werden.
2.2 Ertragslage
2.2.1 Einnahmen
Die Einnahmen betrugen 50,368 Millionen EUR aus realisierten und nicht realisierten Einnahmen. Die Einnahmen setzen sich aus der Summe von 15,399 Millionen EUR aus 2006 übertragener Selbstbewirtschaftungsmittel und 34,968 Millionen EUR neu bewilligter Mittel des Zuwendungsgebers zusammen.
Die realisierten Einnahmen aus Bundeszuweisungen betrugen insgesamt 38,425 Millionen EUR. Durch den Zuwendungsgeber wurden zusätzlich 12,118 Millionen EUR im Jahr 2007 nicht ausgezahlt, sondern auf einem Selbstbewirtschaftungskonto nach 2008 übertragen. Weitere 45 Tausend EUR befanden sich am 31.12.2007 auf Konten der Bundesverwaltung und wurden ebenfalls nach 2008 übertragen. Die nicht realisierten Einnahmen aus Bundeszuweisungen stehen so 2008 weiter zur Verfügung.
Die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes erfolgte im Wirtschaftsjahr 2007 durch ausgezahlte Zuwendungen des Bundes in Höhe von 38,425 Millionen EUR, durch Einnahmen aus der Verzinsung des Kapitalvermögens in Höhe von 9,73 Tausend EUR und vermischte Einnahmen in Höhe von 1,182 Millionen EUR.
Die vermischten Einnahmen waren vor allem Einnahmen, die aus Rückzahlungen der Projektträger für in Vorjahren ausgezahlte Mittel resultierten. Zudem fielen in kleinem Umfang Zinsen an, die die Kulturstiftung des Bundes nach den zuwendungsrechtlichen Vorschriften bei den Projektträgern insbesondere wegen Überschreitungen von Fristen zur Mittelverwendung zu erheben hatte.
Spenden gingen 2007 nicht ein.
Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Tätigkeit wurden 2007 nicht erzielt.
2.2.2 Ausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 39,333 Millionen EUR über Konten und Kassen der Kulturstiftung des Bundes und 1,547 Millionen EUR über Konten der Bundesverwaltung für Gehälter und andere Personalkosten.
Alle Ausgaben wurden für satzungsgemäße Zwecke geleistet. Die Ausgaben wurden im Zuge des Verwendungsnachweises gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen. Dieser wird die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung vornehmen.
Durch die im Bundeshaushalt gewährte Selbstbewirtschaftung stehen die 2007 nicht ausgegebenen Mittel von 12,118 Millionen EUR nach dem Bewilligungsbescheid vom 18.01.2007 weiter für die Förderung der geplanten Projekte zur Verfügung.
3 Erläuterung der geförderten Zwecke
3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes erfüllt die Satzung auf folgenden Wegen:
- durch Zuwendungen an Projekte, die sich in einem Antragsverfahren um Zuwendungen beworben haben
- durch Zuwendungen an Projekte, die künstlerisch und / oder kulturpolitisch herausragen, so dass die Förderung auf Initiative des Stiftungsrates erfolgt
- durch Zuwendungen an Projekte, die an einem Themenschwerpunkt arbeiten, der von der Kulturstiftung des Bundes konzeptionell in einem Programm geführt wird, das durch den Stiftungsrat beschlossen wurde
- durch Zuwendungen an Kulturförderfonds, die spartenbezogen Einzelkünstler und Projekte fördern
- durch Durchführung eigener Veranstaltungen, die der Darstellung und Weiterentwicklung der Stiftungsarbeit dienen.
Von ihrer Gründung bis zum 31.12.2007 hat die Kulturstiftung des Bundes an 946 Projekte insgesamt 145,328 Millionen EUR ausgezahlt.
3.2 Ausgaben für die Projektförderung
3.2.1 Allgemeine Projektförderung auf Empfehlung des Fachbeirates
Der Fachbeirat für die Allgemeine Projektförderung (im Weiteren: Jury) wählt aus Projekten, deren Förderung in einem offenen Verfahren bei der Kulturstiftung des Bundes beantragt wurde, die Projekte aus, die er aus künstlerischen Gesichtspunkten für förderungswürdig hält. Die Jury legt außerdem die Förderrichtlinien, die der Stiftungsrat am 11.07.2002 verabschiedet, am 13.12.2005 und am 05.06.2007 ergänzt hat, zugrunde. Die Förderrichtlinien dienen der Einhaltung von Bestimmungen der Satzung der Kulturstiftung des Bundes (z.B. Förderkompetenz des Bundes) und des Zuwendungsgebers (z.B. Vermeidung von Doppelförderung mit Förderprogrammen durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien).
Die von der Jury ausgewählten Projekte werden dem Vorstand, wenn die Wertgrenze von 250.000 EUR überschritten ist nach § 8 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes sodann dem Stiftungsrat zur Beschlussfassung empfohlen .
Seit dem 01.08.2007 werden in der Allgemeinen Projektförderung nur noch Projekte beraten, deren Fördersumme mindestens 50 Tausend EUR erreicht und deren Eigen- und / oder Drittmittelanteil von mindestens 20 von Hundert bei Antragstellung gesichert ist.
3.2.1.1 Neu in die Förderung aufgenommene Projekte
Im Jahr 2007 haben 533 Projekte eine Förderung über die Allgemeine Projektförderung in Höhe von 62,215 Millionen EUR beantragt.
Es sind gegenüber den Vorjahren zwei Entwicklungen festzustellen:
Die Zahl der Anträge ist von 949 im Jahr 2005 um fast 50 von Hundert gesunken, während die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung je Projekt von 91 Tausend EUR im Jahr 2005 um 22 v.H. auf 116 Tausend EUR gestiegen ist.
Die Entwicklungen resultieren vermutlich aus mehreren Faktoren:
- Die Förderbedingungen der Kulturstiftung des Bundes sind bei den potentiellen Antragstellern gut bekannt, so dass keine Anträge gestellt werden, die den Fördergrundsätzen nicht entsprechen.
- Es gibt speziellere Förderungen innerhalb der Kulturstiftung des Bundes, so dass bestimmte Projektträger nicht in der Allgemeinen Projektförderung beantragen (z.B. Fonds Heimspiel, Netzwerk Neue Musik, Tanzplan Deutschland, die erheblich aufgestockten Kulturförderfonds).
- Vor allem kleinere Projektträger können den notwendigen Eigenanteil nicht aufbringen, der in der Allgemeinen Projektförderung zwingend vorausgesetzt wird.
56 Projekte der Allgemeinen Förderung, die durch die Jury auf zwei Sitzungen im Frühjahr und im Herbst 2007 begutachtet und dem Vorstand zur Förderung empfohlen waren, werden 2007 und in den Folgejahren mit 6,092 Millionen EUR gefördert. Damit werden Projekte mit Gesamtkosten von 19,728 Millionen EUR ermöglicht. Das bedeutet, dass im Durchschnitt 70 Prozent der für die Durchführung der Projekte erforderlichen Mittel von den Projektträgern selbst oder von Dritten aufgebracht werden.
Von der gewählten künstlerischen Ausdrucksform sind die geförderten Projekte zuzuordnen:
- bildende Kunst, Ausstellungen und Fotografie (das entspricht 34 %)
- darstellende Kunst Tanz/Theater/Performance (das entspricht 30 %)
- Film (das entspricht 5 %)
- Literatur / Zeitschrift (das entspricht 5 %)
- Musik (das entspricht 13 %)
- Interdisziplinäre, Neue Medien u.a. (das entspricht 13 %)
Die Verhältnisse zwischen den verschiedenen Ausdrucksformen haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert.
Übersichten und Kurzbeschreibungen der im Jahr 2007 neu in die Förderung aufgenommenen Projekte liegen als Anlagen 5.2, 5.3 und 5.4 bei.
3.2.1.2 Im Wirtschaftsjahr 2007 ausgezahlte Zuwendungen
Die Angaben in diesem Abschnitt weichen von den Angaben des vorhergegangenen Abschnittes ab, da hier die Projekte enthalten sind, bei denen die Förderung auf Empfehlung der Jury für die Allgemeine Projektförderung bereits in den Jahren 2002 bis 2006 beschlossen wurden und Zahlungen erst im Wirtschaftsjahr 2007 geleistet wurden sowie die Projekte nicht enthalten sind, bei denen die Empfehlung zwar 2007 ausgesprochen wurde, es aber erst ab 2008 zu Zahlungen kommt.
Im Wirtschaftsjahr 2007 wurden an 235 Projekte der Allgemeinen Projektförderung insgesamt 11,121 Millionen EUR ausgezahlt.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte der Allgemeinen Projektförderung liegt als Anlage 5.5 bei.
Für Projekte, deren Förderbetrag insgesamt größer als 250 Tausend EUR ist und an die 2007 eine Zuwendung ausgezahlt wurde, liegen in der Anlage 5.6 Kurzbeschreibungen bei.
3.2.2 Projektförderung auf Initiative des Stiftungsrates
Projekte, die aufgrund ihrer kulturpolitischen Ausrichtung und Bedeutung besondere Beachtung verdienen, werden durch Beschluss des Stiftungsrates gefördert.
Die Projekte auf Initiative des Stiftungsrates werden den Gruppen „Groß- und Langzeitprojekten“ oder den „Kulturellen Leuchttürmen“ zugeordnet.
Im Wirtschaftsjahr 2007 erhielten 34 Projekte auf Initiative des Stiftungsrates eine Förderung in Höhe von insgesamt 15,257 Millionen EUR. 26 Projekte haben bereits in den Vorjahren begonnen.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte auf Initiative des Stiftungsrates liegt als Anlage 5.7 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte auf Initiative des Stiftungsrates, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.8 bei.
3.3 Zuwendungen im Programmbereich
3.3.1 Einführung
Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik zu ausgesuchten Themenstellungen Konzepte, die sich zunächst inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen, die Bedeutung der Themenstellungen für Kunst und Kultur definieren und die Möglichkeiten einer kulturpraktischen und oder kulturwissenschaftlichen Auseinandersetzung feststellen. Diese Grundlagen werden durch den Stiftungsrat diskutiert und gegebenenfalls beschlossen. Danach werden durch die Kulturstiftung des Bundes Projektträger ausgewählt, die sich dem betreffenden Thema mit geeigneten Mitteln nähern. Zusammen mit den Projektträgern werden Projekte entwickelt, die trotz der unterschiedlichsten Herangehensweisen zusammen mit den anderen Projekten das Thema möglichst umfassend behandeln.
3.3.2 Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“
Im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ werden Projekte realisiert, deren Ziel die Überwindung der Folgen der Deutschen Teilung ist.
Es wurden 2007 folgende Projekte durchgeführt:
- Austauschfonds
- Ausstellung der „Nationalschätze aus Ostdeutschland“
- Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements
Die Ausstellung der „Schätze aus Ostdeutschland“, bei der Kulturgüter der 23 bedeutendsten Kultureinrichtungen aus Ostdeutschland gezeigt wurden, erzielte große Aufmerksamkeit bei zahlreichen Besuchern. Die Ausstellung hatte (neben anderen vorangegangenen Stationen innerhalb und außerhalb Deutschlands) einen großen Erfolg in Warschau.
Seit 2003 werden im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ über zwei Fonds auch Projekte im Auswahlverfahren gefördert.
Über den Fonds „Bürgerschaftliches Engagement“ können in den Neuen Ländern Projektträger für Projekte, deren Gelingen sich einem besonderen bürgerschaftlichen Engagement verdankt, sowohl eine Projektförderung als auch eine Anschubfinanzierung erhalten.
Im Austauschfonds „Ost-West“ werden Projekte gefördert, deren Ziel es ist, kulturellen Institutionen in den Neuen Bundesländern und den Alten Ländern die Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“ liegt als Anlage 5.9 bei.
Kurzbeschreibungen der Programmprojekte im Programm „Kulturelle Aspekte der Deutschen Einigung“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.10 bei.
3.3.3 Programm „Kunst und Stadt“
Im Programm „Kunst und Stadt“ werden Projekte realisiert, die sich mit der Wirkung urbaner Räume, den Einflussmöglichkeiten und Wirkungen von Architektur und Kunst und den Veränderungen aufgrund gesellschaftlicher Prozesse in Form von zügellosem Wachstum und rasantem Rückgang der Bevölkerung beschäftigen. Zudem werden Projekte gefördert, die im Bereich der bildenden und darstellenden Kunst den Lebensraum Stadt und dessen Veränderung reflektieren.
Das seit 2002 laufende Projekt „Schrumpfende Städte“ stellte 2007 in großen Ausstellungen in Berlin, Halle und Leipzig die Ergebnisse der mehrjährigen Recherche nach den ersten Präsentationen Berlin, Halle und Leipzig, im Jahr 2007 auch in:
- Italien, Venedig als Beitrag zur 10. Internationalen Architekturbiennale,
Bulgarien, Rousse
USA, New York
Japan, Tokio
- USA, Detroit
- Bulgarien, Sofia
- USA, Cleveland
- Großbritannien, Manchester
vor. Bei allen Präsentationen gab es eine überwältigende Besucherresonanz. Weitere Stationen, u.a. in Frankfurt / Main, Duisburg und St. Petersburg sollen in den nächsten Jahren folgen.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kunst und Stadt“ liegt als Anlage 5.11 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Kunst und Stadt“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.12 bei.
3.3.4 Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“
Im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“ sind Projekte zusammengefasst die auf vielfältige Weise die gesellschaftlichen und politischen Veränderungen in Europa, vor allem bedingt durch den Zusammenbruch des sozialistischen Gesellschaftssystems und die Erweiterung der Europäischen Union zum Mai 2005, künstlerisch aufarbeiten. Ziel ist es nicht zuletzt, die Ergebnisse dieser Projekte in Deutschland einem breitem Publikum zu präsentieren.
Auf der Sitzung des Stiftungsrates am 05.06.2007 wurde im Schwerpunktprogramm „Mittel- und Osteuropa“ der „Fonds Deutsch-Tschechische Kulturbegegnungen“ beschlossen. Er führt die vorangegangenen Projekte „Büro Kopernikus“ zur Förderung der Zusammenarbeit von Künstlern in Deutschland und Polen sowie das deutsch-ungarische Programm „bipolar“ fort.
Ziel des „Fonds Deutsch-Tschechische Kulturbegegnungen“ ist es, vor dem Hintergrund des wechselvollen 20. Jahrhunderts eine intensive Kooperation zwischen deutschen und tschechischen Kulturschaffenden zu etablieren. Im Rahmen des Fonds werden Theateraufführungen, Diskurs- und Filmreihen ebenso wie Kunstprojekte, Vorträge und Konzerte stattfinden.
Es wurden 2007 folgende Projekte realisiert:
- relations
- Fonds Deutsch-Polnischer Kulturaustausch „Büro Kopernikus“
- Fonds Deutsch-Ungarischer Kulturaustausch „BIPOLAR“
- Fonds Deutsch-Tschechischer Kulturaustausch „ZIPP“
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“ liegt als Anlage 5.13 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Regionaler Schwerpunkt Mittel- und Osteuropa“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.14 bei.
3.3.5 Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“
Die Kulturstiftung des Bundes plädiert für ein Verstehen der Abhängigkeit und wechselseitigen Verantwortung der Völker. Es soll untersucht werden, wie sich eine Gesellschaft vor Angriffen wie denen des 11. September schützen und wie sie verhüten kann, dass irgendwo auf der Welt Kräfte entstehen, die in derartige Gewaltformen münden.
Eines der Projekte in diesem Bereich ist das Online-Magazin Litrix, das die Informationswege des Internets nutzt, um für zeitgenössische Werke der deutschen Literatur Übersetzungen in andere Sprachen anzuregen. Im Jahr 2007 schloss sich an die Präsentation deutscher Gegenwartsliteratur auf arabisch und englisch ein spezifisches Übersetzungsförderungsprogramm für die arabische Welt an.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“ liegt als Anlage 5.15 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Die kulturelle Herausforderung des 11. September“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.16 bei.
3.3.6 Programm „Arbeit in Zukunft“
Im Ende 2005 vom Stiftungsrat beschlossenen Programm „Arbeit in Zukunft“ sollen Projekte gefördert werden, die sich mit der Veränderung der Arbeit beschäftigen.
Die Kulturstiftung des Bundes widmet sich in ihrem Programm "Arbeit in Zukunft" den kulturellen Folgen des Wandels der Arbeitswelt. Dieser Wandel wird sich nicht nur auf individuelle Lebensentwürfe auswirken, sondern auch auf die gesellschaftlichen Leitbilder und Wertvorstellungen. Die verschiedenen Projekte in diesem Programm sollen die Diskussion über ökonomische, politische und soziale Aspekte des Wandels der Arbeit um Impulse aus Sicht von Kunst und Kultur ergänzen. Sie entstanden in Zusammenarbeit mit Künstlern, Kulturschaffenden und zivilgesellschaftlichen Initiativen.
Das Programm umfasst einen antragsoffenen Fonds (der Einsendeschluss war im Sommer 2006) und fünf Projekte zum Thema "Arbeit in Zukunft", die in einem Zeitraum von drei Jahren (2006-2008) realisiert werden:
- "mach doch was du willst": Ein Kurzfilmwettbewerb und die Präsentation von elf prämierten Filmen auf Festivals, in Kinos und im Fernsehen
- WORK IN PROGRESS, eine Ausschreibung für Kino-Filmreihen mit regionalspezifischem Begleitprogramm
- Literarische Reportagen und Hörspiele
- "Der 100.000 Euro Job": Ein Fonds, in dem Jugendliche Projekte einreichen können und selbst entscheiden, welche gefördert werden sollen (Selbstförderfonds)
- Ausstellung "Geschichte und Zukunft der Arbeit"
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Fonds „Arbeit in Zukunft“ liegt als Anlage 5.17 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Fonds „Arbeit in Zukunft“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.18 bei.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Arbeit in Zukunft“ außerhalb des Fonds liegt als Anlage 5.19 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Arbeit in Zukunft“ außerhalb des Fonds, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.20 bei.
3.3.7 Programm „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“
Das Programm „KUR – Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut“ wurde am 09.06.2006 vom Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes beschlossen.
Die Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland sind Orte des Wissens und Schatzkammern von Kunst und Kultur. Kaum bekannt ist jedoch, dass sich in vielen Sammlungen zahlreiche Objekte in akuter Gefahr befinden. Von der mittelalterlichen Handschrift über das neuzeitliche Gemälde bis hin zur zeitgenössischen Video-Installation - unschätzbares Kulturgut der fernen wie der jüngeren Vergangenheit ist bedroht von Umwelteinflüssen, schlechten Lagerbedingungen und materiellem Verfall. Um den Reichtum und die Gefährdung des kulturellen Erbes stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und um innovative Formen der Bewahrung von bedrohtem Kulturgut zu entwickeln, führen die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder in den Jahren 2007 bis 2011 ein gemeinsames Programm zur Restaurierung und Konservierung von mobilem Kulturgut durch.
Das Programm fördert Projekte, die in exemplarischer Weise die folgenden Ziele verwirklichen:
- die Sicherung akut bedrohter Objekte oder Sammlungskomplexe von übergeordneter historischer oder künstlerischer Relevanz,
- die Entwicklung innovativer und anwendbarer Lösungsansätze in einem oder in mehreren Bereichen der Prävention, Konservierung und Restaurierung,
- die Vermittlung der Projektergebnisse in die Fachwelt und an eine breite Öffentlichkeit,
- die Kooperation einer oder mehrerer Einrichtungen mit nationalen oder internationalen Forschungsinstituten.
Das Antragsverfahren gliederte sich in zwei Stufen. Bis zum 15. Juni 2007 wurden von 121 Projekten Kurzkonzepte eingereicht, die das geplante Vorhaben und die Zielsetzungen in groben Zügen beschrieben und eine erste Kostenschätzung und die vorgesehenen Finanzierungspartner enthielten. Auf Grundlage dieser Kurzkonzepte hat das Kuratorium im September 2007 27 Antragsteller ausgewählt, die aufgefordert wurden, ihr Vorhaben weiter auszuarbeiten. In einem zweiten Schritt wurden anschließend die ausgewählten Anträge in überarbeiteter Form mit verbindlichen schriftlichen Zusagen aller Finanzierungspartner vorgelegt. In der zweiten Sitzung des Kuratoriums im Februar 2008 wurden 26 Projekte mit einem Fördervolumen von 5,880 Millionen EUR zur Förderung bestimmt.
3.3.8 Programm „Kunst der Vermittlung“
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat in seiner Sitzung am 18.12.2006 die Auseinandersetzung mit dem besonderen Thema der Vermittlung von Kunst beschlossen.
Die Teilhabe an Werken der Kunst sensibilisiert für die Wahrnehmung der Gegenwart und schärft den Sinn für die eigenen Möglichkeiten der Einflussnahme auf Politik, Gesellschaft und Kultur. Unter anderem deshalb kommt es darauf an, möglichst vielen Menschen den Zugang zu Werken der Kunst zu ermöglichen.
Das derzeit umfangreichste Projekt in diesem Programm ist die Initiative „Jedem Kind ein Instrument“, die gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung Bildung in der GLS Bank durchgeführt wird. Dieses Projekt ermöglicht bei Interesse jedem Grundschulkind im Ruhrgebiet das Erlernen eines Instruments seiner Wahl. Es wurde im Wirtschaftsjahr 2007 konzeptionell weiter vorbereitet. Die notwendigen Strukturen, d.h. das Projektbüro und die Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ wurden mit erheblicher logistischer Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes gegründet.
Gleichzeitig erhielten seit Beginn des Schuljahres 2007 die ersten 7.100 Kinder eine spielerische Heranführung an eine musikalische Bildung. Das Projekt ist bisher überaus erfolgreich. 89 % der Kinder, die am Projekt seit 2007 teilnahmen, werden ab Sommer 2008 ein Instrument erlernen.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Programm „Kunst der Vermittlung“ liegt als Anlage 5.21 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Programm „Kunst der Vermittlung“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.22 bei.
Die Kulturstiftung des Bundes hat außerdem unter dem Titel „Heimspiel“ einen Fonds zur Förderung von Theaterprojekten eingerichtet, die sich mit der urbanen und sozialen Realität der Stadt auseinandersetzen und ein neues Publikum für das (Stadt-)Theater gewinnen wollen.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Projekte im Fonds „Heimspiel“ liegt als Anlage 5.23 bei.
Kurzbeschreibungen der Projekte im Fonds „Heimspiel“, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.24 bei.
3.4 Ausgaben für die Fluthilfe „Kunst in Not“
Im Wirtschaftsjahr 2006 wurden nur noch Restmittel an Empfänger ausgezahlt, deren Förderung bereits in Vorjahren begonnen hatte.
Gleichzeitig wurden durch die Prüfung nahezu aller Verwendungsnachweise der Projekte aus der Fluthilfe „Kunst in Not“ zuviel gezahlte Mittel, teils mit Zinsen zurückgefordert.
3.5 Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen
Im Wirtschaftsjahr 2007 hat die Kulturstiftung des Bundes eigene Veranstaltungen durchgeführt.
Das waren vor allem Workshops, die der Vorbereitung von Programmen (Tanzplan Deutschland, Themenschwerpunkt Arbeit, Programm „Kunst der Vermittlung“) dienten. Hierzu wurden unter Hinzuziehung von Experten gesellschaftlich relevante Themen diskutiert und Möglichkeiten der künstlerischen Umsetzung erarbeitet.
Die in den Vorjahren erfolgreich erprobte Möglichkeit, erfolgreiche Projekte an weiteren Orten, zum Teil im Rahmen von Veranstaltungen zu präsentieren, wurde weitergeführt. Bedingung war, dass die Projekte zu einem erheblichen Teil von der Kulturstiftung des Bundes gefördert wurden und die Ergebnisse der Projekte eine große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erreichten. Das waren vor allem Präsentationen der restaurierten und mit einer überarbeiteten Filmmusik versehenen Fassung des Films „Panzerkreuzer Potemkin“, die bisher an 5 Orten in Deutschland gezeigt wurde, eine Veranstaltungsreihe anlässlich der Präsentation der Ergebnisse des Programms „Schrumpfende Städte“, die nach 3 Orten in Deutschland an 4 Stationen weltweit gezeigt wird und die Ausstellung der Ergebnisse des Projektes Beijing Case in Deutschland.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen liegt als Anlage 5.25 bei.
Kurzbeschreibungen der 2007 gezahlten Aufwendungen für Forschung, eigene Veranstaltungen und Ausstellungen, liegen als Anlage 5.26 bei.
3.6 Förderung der selbständigen Kulturförderfonds
Seit 2004 fördert die Kulturstiftung des Bundes die selbstverwalteten Kulturförderfonds: die Stiftung Kunstfonds, den Fonds Darstellende Künste, den Deutschen Literaturfonds, den Deutschen Übersetzerfonds und den Fonds Soziokultur.
Eine Übersicht der im Jahr 2007 erfolgten Zahlungen an Kulturförderfonds liegt als Anlage 5.27 bei.
Kurzbeschreibungen der Kulturförderfonds, an die 2007 Zuwendungen gezahlt wurden, liegen als Anlage 5.28 bei.
3.7 Aufwendungen im Verwaltungsbereich
Für Verwaltungsaufgaben wurden im Wirtschaftsjahr 2007 2,293 Millionen EUR aufgewendet. Davon wurden 1,545 Millionen EUR direkt von der Bundesverwaltung gezahlt.
Den Hauptanteil der Verwaltungskosten stellen mit 1,402 Millionen EUR Personalausgaben dar. Zum 01.01.2008 beschäftigte die Kulturstiftung des Bundes die Künstlerische Direktorin, den Verwaltungsdirektor und 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Festanstellung oder mit Arbeitsverträgen, die auf längere Zeit (mehr als zwei Jahre) befristet sind, und 13 kurzzeitig befristete Aushilfskräfte.
Die Kulturstiftung des Bundes stellt die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet ausführlich dar. Ziel des Internetauftrittes ist es auch, Projekte zusammenzuführen, die an ähnlichen Inhalten oder mit ähnlichen Ausdrucksformen arbeiten. Zusätzlich präsentiert die Kulturstiftung des Bundes ausführlich die Ergebnisse von Projekten in einem zwei Mal jährlich erscheinenden Magazin. Hier werden unter anderem Themen von gesellschaftlicher Bedeutung aus künstlerischer Sicht oder Themen aus dem Kulturbereich aus gesellschaftlicher Sicht diskutiert. Durch eine englische Teilauflage können diese Diskussionsprozesse auch international präsentiert werden. Das Magazin hat regelmäßig eine überaus große Resonanz gefunden. Die deutsche Auflage betrug im Jahr 2007 insgesamt 49.000 Exemplare und die englische Auflage 12.000 Exemplare. Das lässt national und international die ungewöhnlich große Resonanz der Arbeit der Kulturstiftung des Bundes über die reine Förderpraxis hinaus erkennen.
4 Ausblick
Zur Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes sind im Bundeshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2008 35,986 Millionen EUR vorgesehen.
Auch künftig ist eine geordnete, der Satzung entsprechende Tätigkeit der Kulturstiftung des Bundes zu erwarten.
Hortensia Völckers Alexander Farenholtz
Vorstand / Künstlerische Direktorin Vorstand / Verwaltungsdirektor
Halle, den 28.05.2008
(*1) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes
(*2) nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes
(*3) § 6 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*4) § 7 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*5) § 7 Abs. 5 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*6) § 11 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*7) § 10 Absätze 1 und 2 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*8) Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 448 vom 14.12.2006
(*9) § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*10) § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes
(*11) § 14 Absatz 2 des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(*12) Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.01.2008
(*13) §§ 15 und 35 BHO; Nummer 8.5 ANBest-P bzw. 9.4 und 9.5 ANBest-I zu § 44 BHO
(*14) nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kulturstiftung des Bundes