Inhalt
Tanz und Theater
Doppelpass – Fonds für Kooperationen im Theater
Nicht nur die rund 150 Stadt- und Staatstheater tragen zu Reichtum und Vielfalt der deutschen Theaterlandschaft bei, sondern auch die etwa 1.000 freien Gruppen aus dem Theater- und Tanzbereich. Nachdem die Kulturstiftung des Bundes bisher mit ihren Programmen Heimspiel (62 Produktionen) und Wanderlust (28 Projekte) insbesondere die Stadttheater gefördert hat, soll im Fonds Doppelpass nun gezielt die Kooperation von freien Gruppen und festen Tanz- und Theaterhäusern unterstützt werden. Die Kulturstiftung des Bundes möchte die freien Szenen und Theaterinstitutionen in Deutschland zum Erproben neuer Formen der Zusammenarbeit und künstlerischen Produktion anregen. Im Fonds Doppelpass soll Künstlerinnen und Künstlern beider Seiten der nötige Freiraum eröffnet werden, um ihre Strukturen und Arbeitsweisen künstlerisch produktiv zu verbinden.
Das Kernstück des Fonds Doppelpass bildet ein zweijähriges Residenzprogramm. Gefördert werden soll die gleichberechtigte künstlerische Zusammenarbeit zwischen einem festen Haus und einer freien Gruppe, die bisher noch nicht wiederholt und/oder über einen längeren Zeitraum zusammengearbeitet haben.
Zu den Fördergrundsätzen
Häufig gestellte Fragen
Antragsformular Doppelpass
Tanzfonds Erbe & Tanzfonds Partner
Nach dem Ende von Tanzplan Deutschland führt die Kulturstiftung des Bundes ihr Engagement für den Tanz fort: Sie initiierte die beiden Fonds Tanzfonds Erbe und Tanzfonds Partner.
Tanzfonds Erbe fördert künstlerische Projekte zum Kulturerbe Tanz. In der Tanzszene besteht ein großes Interesse daran, das Erbe des Tanzes in Deutschland besser zu vermitteln – sowohl mit Blick auf das breite Publikum wie auch hinsichtlich der Ausbildung von Tänzern und Choreografen.
Der Fonds soll den Akteuren der Tanzszene die Pflege eines Repertoires des 20. Jahrhunderts ermöglichen, die gezielte Neu-Aneignung oder Rekonstruktion herausragender historischer Werke fördern und den Grundstein legen für eine gleichermaßen systematische wie exemplarische Aufarbeitung der Geschichte des modernen Tanzes in Deutschland. Am 1. November 2012 endet der zweite Einsendeschluss für diesen Fonds.
Tanzfonds Partner ermöglicht Partnerschaften zwischen Tanzinstitutionen und allgemeinbildenden Schulen im Zeitraum 2012 bis 2014. Die Kunstform Tanz soll für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des realen Theaterbetriebs erlebbar und erfahrbar sein. Idealerweise stiftet die Förderung ein Kooperationsbündnis, das nach Ablauf des Programms seine Fortsetzung findet.
Fonds Darstellende Künste
Der Fonds Darstellende Künste e.V. fördert herausragende Projekte aus den Bereichen Schauspiel, Musiktheater, Tanz und Tanztheater, Figurentheater, Kinder- und Jugendtheater, Performance, multimediale Projekte mit dem Schwerpunkt der Darstellenden Künste, Kabarett, Zirkus und Artistik, Theater- und Tanzpädagogik. Die Projekte zeichnen sich durch hohe Qualität und künstlerische Innovation aus.
Die Förderpraxis des Fonds folgt vier Schwerpunkten: Experimentelle Projekte mit beispielhaftem Charakter; größere, auch längerfristige Modellvorhaben, die wesentliche Impulse für die künstlerische Weiterentwicklung der Darstellenden Künste geben; Veranstaltungen und Projekte, die in besonderem Maße dem künstlerischen Austausch dienen, z.B. Festivals, Tagungen, Veröffentlichungen, Workshops; und: Im Sinne aktiver Vermittlungsarbeit soll die Zusammenarbeit der Darstellenden Künste mit anderen, auch spartenübergreifenden Institutionen und Arbeitsfeldern gefördert werden, z.B. im Rahmen von Bildungseinrichtungen, Kulturzentren, Medien und Verlagen. Eine Jury vergibt zweimal im Jahr Projektzuschüsse. Gefördert werden Projekte sowohl von festen freien Gruppen, eigens dafür zusammengesetzten Ensembles, Institutionen und Organisationen, als auch von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern. Ihnen wird der Vorrang vor öffentlichen Antragstellern (z.B. kommunalen Einrichtungen) gegeben.
Seit diesem Jahr neu hinzugekommen sind thematische Ausschreibungen für Projekte, die gezielt zu diesen Fragestellungen entwickelt wurden. Die Förderbeträge sollen die Realisierung dieser Projekte auch unabhängig von anderen Förderern ermöglichen.
Nationales Performance Netz
Das Nationale Performance Netz (NPN) ist ein Förderprogramm zum Austausch zeitgenössischer Tanz- oder Theaterproduktionen und deren Verbreitung in Deutschland. Die Gastspielförderung Tanz wurde 1999 von sechs deutschen Tanzveranstaltern – dem Hebbel am Ufer, Berlin, JOINT ADVENTURES, München, Kampnagel Internationale Kulturfabrik, Hamburg, dem Künstlerhaus Mousonturm, Frankfurt am Main, dem Theater im Pfalzbau, Ludwigshafen und dem tanzhaus nrw, Düsseldorf – ins Leben gerufen. Ziel der Förderinitiative ist es seitdem, Tanzproduktionen länderübergreifend einem möglichst breiten Publikum in Deutschland zu präsentieren und zugänglich zu machen. Nach dem Vorbild der NPN-Gastspielförderung Tanz startete 2009 die NPN-Gastspielförderung Theater.
Das NPN kann Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 35% der Gastspielkosten fördern. Die Impulsförderung wird jedes Jahr an ein anderes Bundesland vergeben. Im Rahmen der Impulsförderung können Veranstalter aus ausgewählten Bundesländern, aber auch Veranstalter anderer Bundesländer, die Künstler oder Gruppen aus den entsprechenden Bundesländern zu einem Gastspiel einladen, 50% der Gastspielkosten erstattet bekommen.
Im Rahmen des Tanzplan Deutschland, einer auf fünf Jahre angelegten Initiative der Kulturstiftung des Bundes, wurde die NPN-Gastspielförderung Tanz 2005 um eine Koproduktionsförderung erweitert. Mit Abschluss des Tanzplan Deutschland lief diese Förderung aus, wurde aber 2010 mit Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes um ein weiteres Jahr verlängert.
Kontakt:
Anne Maase
Doppelpass - Fonds für Kooperationen im Theater
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Tel.: +49 (0)345 2997 163
Fax: +49 (0)345 2997 333
>E-Mail
Antonia Lahmé
Tanzfonds Erbe und Tanzfonds Partner
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
06110 Halle (Saale)
Tel.: +49 (0)345 2997 117
Fax.: +49 (0)345 2997 333
>E-Mail
Fonds Darstellende Künste e.V.
Schönhauser Allee 73
10437 Berlin
Tel.: +49 (0)30-40057972/-78
Fax: +49 (0)30-40057984
info@fonds-daku.de
Nationales Performance Netz / Joint Adventures
Emil-Geis-Str. 21
81379 München
Tel.: +49 (0)89 7242 515
Fax: +49 (0)89 7237 782
Weiterführende Informationen
Antragsformulare und weitere Informationen
Das Antragsformular für Doppelpass - Fonds für Kooperationen im Theater finden Sie unter dem weiterführenden Link.
Antragsformulare des Tanzfonds Erbe, des Fonds Darstellende Künste und des Nationalen Performance Netzes stehen auf deren Websites zum Herunterladen bereit.
Einsendetermine
Der Einsendeschluss für Doppelpass - Fonds für Kooperationen im Theater ist der 15. Januar 2013. Am 1. November 2012 endet der Einsendeschluss beim Tanzfonds Erbe.
Die Termine beim Fonds Darstellende Künste sind jeweils der 1. Februar und 1. August eines Jahres.
Jurys
Über Anträge für Doppelpass - Fonds für Kooperationen im Theater entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Empfehlung einer Fachjury. Das Kuratorium des Fonds Darstellende Künste besteht aus Fachleuten, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Auch über die Vergabe der Fördergelder beim Tanzfonds Erbe sowie bei NPN entscheiden unabhängige Fachjurys.