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Weiterführende Informationen

Antragsformulare

Anträge sind bei beiden Fonds formlos möglich, jedoch sind eine Reihe von Anlagen notwendig, die auf den Websites der Fonds beschrieben werden.

Deutscher Übersetzerfonds

Deutscher Literaturfonds

Einsende-Termine

Sind beim Deutschen Literaturfonds jeweils am 31. Mai und 30. November, beim Deutschen Übersetzerfonds jeweils am 31. März und 30. September eines Jahres.

Jurys

Die inhaltlichen Entscheidungen des Literaturfonds werden vom Kuratorium getroffen, dessen 9 Mitglieder mehrheitlich von der Mitgliederversammlung des Fonds gewählt werden.
Auch beim Deutschen Übersetzerfonds entscheidet eine Fachjury über die eingehenden Anträge.